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ZZ Brandschutzschaum 2K NE System

Besonders geeignet für:

  • Kleine und mittlere Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung
  • Mischbelegungen aus Kabeln, brennbaren und nichtbrennbaren Rohren
  • Rohre mit Kautschukisolierung
  • Elektroinstallationsrohre
  • Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung

Zulassungsnummer:  ETA-11/0206 

Schotttyp: Kombiabschottung, Kabelabschottung 

Feuerwiderstandsklasse: EI15, EI20, EI30, EI45, EI60, EI90, EI120 

Bauteile: Massivwände, Massivdecke, Leichtbauwände 

Bauteilöffnung: eckig, rund

Extra information
  1. Zugelassene Kabel:
    • Aderleitungen bis zu einem maximalen Außendurchmesser von 24 mm 
    • Fest verschnürte oder vernähte Kabelbündel bis zu einem Gesamtdurchmesser von...

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Besonders geeignet für:

  • Kleine und mittlere Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung
  • Mischbelegungen aus Kabeln, brennbaren und nichtbrennbaren Rohren
  • Rohre mit Kautschukisolierung
  • Elektroinstallationsrohre
  • Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung

Zulassungsnummer:  ETA-11/0206 

Schotttyp: Kombiabschottung, Kabelabschottung 

Feuerwiderstandsklasse: EI15, EI20, EI30, EI45, EI60, EI90, EI120 

Bauteile: Massivwände, Massivdecke, Leichtbauwände 

Bauteilöffnung: eckig, rund

Extra information
  1. Zugelassene Kabel:
    • Aderleitungen bis zu einem maximalen Außendurchmesser von 24 mm 
    • Fest verschnürte oder vernähte Kabelbündel bis zu einem Gesamtdurchmesser von 100 mm bestehend aus Mantelleitungen, Telekommunikationskabeln, optischen Faserkabeln mit einem maximalen Außendurchmesser von 21 mm (ein Verschluss der Kabelzwickel im Inneren 
    • Mantelleitungen, Telekommunikationskabel, optische Faserkabel Steuerleitungen/ Elektroinstallationsrohre
    • 3 Elektroinstallationsrohre mit einem maximalen Außendurchmesser von 40 mm dürfen mit Nullabstand durch die Abschottung geführt werden.
    • Alle Fugen zwischen den Elektroinstallationsrohren müssen mit dem ZZ-Brandschutzschaum 2K NE verfüllt werden.
    • Elektroinstallationsrohre/ Rohre aus Kunststoff bis zu einem maximalen Außendurchmesser von 40 mm mit oder ohne Kabelbelegung.
    • Elektroinstallationsrohre/ Rohre aus Stahl bis zu einem maximalen Außendurchmesser von 16 mm mit oder ohne Kabelbelegung.
  2. Kabeltragekonstruktionen
    • Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht)
    • Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht) und Stahlleitern mit
    • Stahlleitern
  3. Nichtbrennbare Rohre
    • Rohre aus Kupfer, Stahl, rostfreiem Stahl, Gusseisen mit einem 
  4. Brennbare Rohre
    • PE-HD Rohre gemäß EN 1519-1, DIN 8074/8075, EN 12666-1, EN 12201-2, ABS Rohre gemäß 1455-1 und SAN+PVC Rohre gemäß EN 1565-1 bis zu einem Durchmesser von 50 mm
    • PVC-U Rohre gemäß EN 1329-1, EN 1453-1, EN1452-1, DIN 8061/8062 und PVC-C Rohre gemäß EN 1566-1 bis zu einem Durchmesser von 50 mm

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